Das Naturschutzgebiet

Was ist Naturschutz?

Die Aufgabe des Naturschutzes ist es, wildlebende Tier- & Pflanzenarten und Lebensgemeinschaften in ihrem natürlichen Lebensraum zu schützen. Der Erhalt von Landschaften und Landschaftsteilen unter natürlichen Bedingungen zählt ebenfalls dazu. Das Naturschutzgebiet unterliegt, mit Ausnahme der Nationalparks, der strengsten gesetzlichen Gebietsschutzkategorie. Es ist ein naturnahes und weitgehend natürliches Gebiet, das einen schützenswerten Lebensraum und/ oder gefährdete, seltene Pflanzen- und Tierarten beheimatet. Ziel des Naturschutzes ist es, unvereinbare Eingriffe in diesem Gebiet zu verhindern. Jeglicher Eingriff in die Naturschutzgebiete ist verboten. Einzig Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden durchgeführt. Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd und Fischerei sind in einem vorgegebenen Rahmen möglich, solange der Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird. Der Naturschutz gilt sowohl für Kultur- als auch Naturlandschaften. Grundlegende Veränderungen im Naturschutzgebiet (wie z.B. bauliche Maßnahmen: Geländeabtragungen, Aufschüttungen, Neuaufforstungen, Verwendung von Kraftfahrzeugen…) werden streng überprüft und durchlaufen ein Billigungsverfahren.

Das Naturschutzgebiet ist eine auf Landesebene verankerte Form der Schutzgebiete in der Natur- und der Landwirtschaft. Alleine in Deutschland gibt es ca. 8.400 Naturschutzgebiete, in Österreich sind es ca. 450. In Österreich ist dieser Schutzgebietstyp eine der wichtigsten Kategorien des Flächenschutzes.
Naturschutzgebiete sind gekennzeichnet, um einen entsprechenden Umgang der Besucher mit der Natur zu gewährleisten.

„Ein Naturschuztgebiet ist ein geographisch festgelegtes Gebiet, das im Hinblick auf die Verwirklichung bestimmter Erhaltungsziele ausgewiesen ist oder geregelt und verwaltet wird.“

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Camera IconImpressionen aus Europas Naturschutzgebieten

Ziele des Naturschutzes

Ziel des Naturschutzes ist  die nachhaltige Sicherung der Lebensgrundlage des Menschen. Ebenso die Voraussetzung für die Erholung von Natur und Landschaften zu gewährleisten:

  • Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt schützen
  • Vielfalt, Eigenart & Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft dauerhaft bewahren
  • Erhaltung des Naturhaushaltes (Leistungs- und Funktionsfähigkeit)
  • Regenerations- und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter bewahren

Kategorien der Schutzgebiete in Natur und Landschaft